26.1 Kursziel
Der Bewerber soll die Kenntnisse aus dem SK UW-Archäologie I vertiefen. Schwerpunkt ist die berührungslose
Dokumentation eines Objekts mit Hilfe von
einfachen Vermessungstechniken, Zeichentechniken und Photo-
und Videodokumentation, sowie das Verfassen eines Berichts.
Im Vordergrund sollte das Interesse an der UW-Archäologie stehen. Wichtig ist,
dass der Teilnehmer ein
Bewusstsein für das kulturelle Erbe unter Wasser hat. Zum Abschluss des
UWA II muss er mindestens zwei
Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen der UW-Archäologie besucht haben.
Kursdauer : Der Kurs muss über mindestens fünf ganze Tage
durchgeführt werden
26.2 Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern
(in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte
eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen
Ausbildungsstufe: DTSA**; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste,
sowie die Teilnahme am SK UW-Archäologie. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist DTSA***
erforderlich (siehe jeweiliger Ausschreibungstext).
Anzahl der Pflichttauchgänge: 50
Sonstiges: Gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung
26.3 Ausbilderqualifikation
Ausbilder: Wer mindestens DTSA**-
(mit mindestens 50 Tauchgängen), Mitgliedschaft in einem dem
VDST angeschlossenen Verein, Tauchbasis, Divecenter oder Einzelmitgliedschaft im VDST
mit umfassenden Kenntnissen durch eine akademische Ausbildung in der Archäologie.
Die
Anerkennung als Ausbilder erfolgt durch den VDST Fachbereich Wissenschaft & Umwelt
und muss vor Ausschreibung des Kurses eingeholt sein.
Assistent(en): Personen mit archäologischer Vorbildung in Theorie und Praxis. Die Ernennung erfolgt
durch den VDST Fachbereich Umwelt & Wissenschaft.
Der Kursleiter oder einer seiner Assistenten
muss VDST-Mitglied sein und über ausreichende Erfahrung
in der Organisation des Tauchbetriebs von Tauchgruppen verfügen, insbesondere bei der Auswahl
von
Tauchgebieten, Gruppeneinteilung und –führung (möglichst VDST- Tauchlehrer).
Die
Abnahmeberechtigung gilt jeweils für 5 Jahre. Um die Lizenz durch den FB Umwelt &
Wissenschaft zu verlängern muss innerhalb dieses Zeitraumes den SK UW Archäologie II durchgeführt
oder mindestens eine Weiterbildung mit unterwasserarchäologischem Hintergrund besucht worden sein.
Lerneinheiten: 9-12 (die Anzahl richtet sich nach der Konzeption des Kurses) Nach Möglichkeit sollen praktische
Lerneinheiten einbezogen werden, z.B. geführte Tauchgänge an UW-Grabungen oder Museumsbesuche.
26.5 Praktischer Teil
Lerneinheiten: 20
Durch
praktische Vermessungsübungen und Zeichenübungen mit Zeichenrahmen und Fotografie sollen
archäologische
Dokumentationsmethoden an einem Objekt im Freiwasser geübt werden.
Auswertung und
zeichnerische Darstellung der gemessenen Werte.
Erstellen eines
Berichts.
26.6 Erfolgskontrolle
Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht in Form
eines Berichts, den der Kursteilnehmer selbstständig verfasst.
Inhalt und Gliederung zur Erstellung dieses Berichts sind Bestandteil des Kurses.
26.7 Beurkundung
Nachweis über die Teilnahme an dem SK ist der offizielle VDST SK-Einkleber für den Tauchpass.